Gewährleistung
Wir gewährleisten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die übliche Abnutzung. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Geräte für den privaten Gebrauch entwickelt und geeignet. Defekte, die durch Überbeanspruchung im gewerblichen Einsatz entstehen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Mängel und Nachbesserung
Im Falle eines Mangels haben wir das Wahlrecht, ob wir die Ware nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Sollte die Nachbesserung endgültig fehlschlagen oder die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft sein, haben Sie das Recht:
- die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen (Rücktritt), oder
- eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).
Eine Nachbesserung gilt nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen als endgültig gescheitert, es sei denn, die Art der Sache, des Mangels oder sonstige Umstände legen eine andere Bewertung nahe.
Hinweise bei offensichtlichen Transportschäden
Wird Ware mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt geliefert, bitten wir Sie, unbeschadet Ihrer Gewährleistungsrechte:
- die Schäden sofort beim Spediteur oder Anlieferer zu reklamieren,
- die Annahme der beschädigten Ware zu verweigern, und
- uns unverzüglich zu informieren, damit wir etwaige Ansprüche gegenüber dem Spediteur oder Anlieferer geltend machen können.
Wir bitten Sie zudem, die Ware nach Erhalt auf eventuelle Mängel oder Schäden zu prüfen und uns solche unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die durch eine Nichteinhaltung der beigefügten Installations-, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Nichteinhaltung nicht ursächlich für den Mangel war.
Besondere Regelungen für Unternehmer
Für Unternehmer gelten die folgenden abweichenden Bestimmungen:
- Unwesentliche Mängel begründen grundsätzlich keine Mängelansprüche.
- Der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung.
- Die Verjährungsfrist für Mängel bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
- Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln. Für Unternehmer und Verbraucher gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, soweit Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche betroffen sind.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
Rücksendungen und Ersatzlieferungen
Wenn eine Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden. Die Rücksendung hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Liefert der Verkäufer eine mangelfreie Sache, kann eine Nutzungsentschädigung gemäß § 346 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Sonstige Hinweise
Die Abtretung von Mängelansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.